2. Bezahlung
Bankname: Commerzbank Hamburg
Konto: 895422400
Bankleitzahl: 200 400 00
IBAN: DE59 2004 0000 0895 4224 00
Kontoinhaber: Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG
9. Regelungen für das Training
- Schüler haben nüchtern zum Unterricht zu erscheinen. Sollte ein Schüler unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten stehen, so ist dies dem Trainer vor dem Unterricht mitzuteilen. Diesem steht es dann frei, den Schüler vom Unterricht auszuschließen. Der Trainer hat außerdem das Recht, Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn er den Verdacht hat, dass diese unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen. Der Schüler verzichtet in diesem Falle auf alle Ersatzansprüche. Eine Rückerstattung des Kursbeitrages wird in dem Falle nicht erfolgen.
- Die Trainer sind jederzeit berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie störend oder sich sonstwie unflätig betragen oder wenn offensichtlich beim Alter geschummelt wurde. Eine Rückerstattung des Kursbeitrages wird in dem Falle nicht erfolgen.
- Wenn Teilnehmer durch Verletzungen oder Krankheit vorübergehend eingeschränkt sind, so kann der Trainer die Teilnahme am Unterricht untersagen. Solche Beeinträchtigungen sind dem Trainer ebenfalls vor dem Unterricht mitzuteilen. Auch hieraus entstehen dem Schüler keine Ersatzansprüche.
- Die Waffen dürfen lediglich verwendet werden, wenn der Trainer die Anweisung dazu gegeben hat. Außerhalb des Unterrichts (dazu gehören auch die Pausen) ist das Kämpfen mit den Waffen untersagt. Das vom Trainer vorgegebene Tempo ist immer einzuhalten.
- Es dürfen nur vom Trainer freigegebene Waffen im Unterricht verwendet werden. Andere Waffen sind außerhalb der Übungsräume aufzubewahren.
- Die Teilnahme am Training / Unterricht erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
- Der Beginn der Übungen ist dem Trainingspartner eindeutig anzuzeigen. Wenn der Trainer „Stopp“ ruft, dann ist sicherzustellen, dass auch der Trainingspartner den Kampf einstellt.
- Wenn man selber erschöpft ist oder die Konzentration nachlässt, so ist eine Pause einzulegen. Wenn man bemerkt, dass andere Teilnehmer müde oder unkonzentriert werden, so sind diese darauf hinzuweisen.
- Die Trainer sind weisungsbefugt. Ein Nichtbefolgen der Anweisungen eines Trainers kann einen Ausschluss aus dem Training nach sich ziehen.
- Diese Regelungen gelten der Sicherheit aller Teilnehmer.
- Alle erlernten Techniken dürfen nicht weitergegeben werden, es sei denn, die lehrende Person hat den Grad eines Trainers und / oder die schriftliche Genehmigung der Schule. Zuwiderhandlung hat einen Anspruch auf Schadensersatz und den Ausschluss aus der Schule zur Folge.
- Die erfassten personenbezogenen Daten der Teilnehmer dienen dem Zweck der späteren Kontaktaufnahme. Wir versichern, dass es zu keinerlei Missbrauch oder Weitergabe an Dritte kommen wird und alle Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anhängender Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Alle Personen haben ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten Daten.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages in Widerspruch zu einer gesetzlichen Vorlage stehen oder unwirksam sein, so sind alle weiteren vertraglichen Bestimmungen davon unberührt.
- Vorangegangene mündliche oder schriftliche Absprachen, die in Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, sind mit Erhalt und Unterschrift dieses Vertrages unwirksam.
- Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Henstedt-Ulzburg, sofern dies rechtlich zulässig ist.
- er auf eigenes Risiko am Unterricht/Training/Veranstaltungen teilnimmt
- er nicht an allen Übungen teilnehmen muss. Er hat jederzeit das Recht den Kurs abzubrechen oder Teil der Übungen ausfallen zu lassen
- es bei den Übungen zu Verletzungen kommen kann
- ihn die Überprüfung von Sportgeräten nicht von einer Eigenhaftung entbindet.
- für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt zu haben
- bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein
- den hier vorliegenden Text sorgfältig gelesen und verstanden zu haben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.